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Allgemeine Liefer-

und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen der DRUCK & TEMPERATUR Leitenberger GmbH

1. Geltung
Nachfolgende allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit uns. Den etwaigen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese gelten als ausgeschlossen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit uns kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung an den Besteller zu Stande. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht, es sei denn diese werden schriftlich von uns bestätigt.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Wir liefern grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Sollten anderweitige Zahlungsvereinbarungen schriftlich getroffen worden sein, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung ausstehender Forderungen zu verlangen, sollten uns nachträglich Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindern oder verschlechtern. Bei Überschreitung von vereinbarten Zahlungszielen tritt Fälligkeit aller noch offener Forderungen ein. Bei nicht unverzüglichem Ausgleich unserer Forderungen sind wir berechtigt, eine weitere Vertragserfüllung zu verweigern. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn die betreffende Sendung unser Werk verlassen hat. Alle Versendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Es obliegt dem Besteller, seine Warenlieferung zu versichern. Die Lieferzeitangaben erfolgen unverbindlich. Bei Nichteinhaltung sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug ausgeschlossen, insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt sowie unvorhergesehenen Umständen bei uns.

5. Gewährleistungsbestimmungen
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum im für das Produkt zutreffenden Datenblatt in der aktuellsten Version angegeben ist. Eingehende Lieferungen sind unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung. Anderenfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß. Im Falle berechtigter Mängel werden die defekten Teile nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. Defekte Teile werden unser Eigentum. Ist trotz Nachbesserung bzw. Neulieferung der Mangel nicht behoben, stehen dem Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Dies gilt auch, wenn von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden werden. In diesem Falle erwerben wir ein anteiliges Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Materialwerten. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. In diesem Falle tritt der Besteller bereits jetzt seine künftigen Forderungen gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Auf Verlangen des Bestellers sind wir verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten freizugeben, wenn deren Wert 20 % unserer Forderungen übersteigt.

7. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kirchentellinsfurt. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht, mit Ausnahme des vereinheitlichten UN-Kaufrechts (CSIG), was ausdrücklich ausgeschlossen wird.