| Liefer- und Zahlungsbedingungen |
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Liefer- und Zahlungsbedingungen der DRUCK & TEMPERATUR Leitenberger GmbH:
Als PDF:
1. Angebot
und Vertragsabschluss
1.1 Angebote erfolgen stets, soweit sie
nicht befristet sind, freibleibend und unverbindlich. Aufträge bedürfen
zur Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, deren Inhalt für
das Vertragsverhältnis maßgebend ist. Telefonische und mündliche
Vereinbarungen, Nebenabreden sowie Absprachen mit Vertretern erlangen
erst dann Rechtsgültigkeit, wenn Sie schriftlich bestätigt sind.
1.2 Etwaige, vom Besteller
unterschriebene Einkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten,
soweit sie nicht mit den vorstehenden Bedingungen und dem Inhalt der
Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und
ausgeschlossen.
1.3 Werden uns nach Vertragsabschluß
Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit oder die Zahlungsfähigkeit
des Bestellers herabmindern oder verschlechtern sich die
Vermögensverhältnisse des Bestellers erheblich, so sind wir ohne
weiteres berechtigt, die sofortige Zahlung aller, auch der noch nicht
fälligen Forderungen oder die Herausgabe der gelieferten Ware (was kein
Rücktritt bedeutet) auf Kosten des Bestellers, ferner für die noch zu
liefernde Ware nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung
zu verlangen. Auch können wir in einem solchen Falle vom Vertrag
zurücktreten, ohne dass es der Stellung einer Nachfrist bedarf; in
diesem Fall hat der Besteller keinen Anspruch auf Schadenersatz. Unser
Anspruch auf sofortige Bezahlung unter Fortfall aller etwa vereinbarten
Zahlungstermine besteht im übrigen ohne Rücksicht darauf, ob für die
Bezahlung der Ware Wechsel laufen, deren Fälligkeit noch nicht
eingetreten ist.
1.4 Etwaige Irrtümer, die uns beim
Angebot, bei der Auftragsannahme, in der Auftragsbestätigung oder bei
der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der
Preisangabe, in der Kalkulation, durch falsche Addition, berechtigen
uns, nach unserer Wahl, zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Preise verstehen sich in EURO ab Werk
Kirchentellinsfurt freibleibend, einschließlich Verladung im Werk,
jedoch ausschließlich Verpackung. Maßgebend sind die am Tage der
Lieferung gültigen Preise.
2.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von
14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen
netto zahlbar. Eine Zahlung durch Hergabe von Wechseln, Schecks oder
sonstiger Zahlungsversprechungen gilt erst mit deren Einlösung erfolgt;
alle diesbezüglichen Kosten sowie die Diskontspesen gehen stets zu
Lasten des Bestellers. Wir behalten uns die Entscheidung, ob Wechsel in
Ausnahmefällen zahlungshalber angenommen werden, in jedem Einzelfall
vor; bei Bezahlung mit Akzepten wird Skonto nicht gewährt. Die
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen nicht rechtzeitiger
Vorlegung oder Protestierung von Wechseln gegen uns ist ausgeschlossen.
2.3 Mit der Überschreitung des
Zahlungszieles auch nur einer Rechnung, tritt die Fälligkeit aller noch
offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen einschließlich laufender
Wechsel oder gestundeter Beträge ein. Ohne dass es einer Mahnung bedarf,
sind wir in diesem Fall berechtigt, ab Fälligkeit bankübliche Zinsen
sowie den Ersatz etwaiger sonst entstandener Kosten zu verlangen. Das
gleiche gilt in jedem Fall bei einer verspäteten Zahlung, bei Verzug
oder Stundung.
2.4 Zahlungsverzug kann Lieferverzug zur
Folge haben; dabei behalten wir uns vor, die weitere Vertragserfüllung
zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2.5 Der Besteller ist nicht berechtigt,
wegen irgendwelcher Beanstandungen oder wegen von uns nicht anerkannter
Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenansprüchen
aufzurechnen.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage
der schriftlichen Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem
Besteller und uns; sie gilt als eingehalten, wenn die betreffende
Sendung unser Werk verlassen hat. Einhaltung der Lieferfrist setzt die
richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung sowie die Erfüllung der
Vertragspflichten des Bestellers voraus.
3.2 Alle Sendungen reisen auf Rechnung
und Gefahr des Bestellers; Versicherung erfolgt auf Kosten des
Bestellers. Wir der Versand oder die Zustellung der Ware auf Wunsch des
Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits vom Tage der
Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
3.3 Lieferzeitangaben erfolgen nach
bestem Ermessen, aber ohne jede Verbindlichkeit. Ein Rücktritt des
Bestellers auch bei Lieferverzug oder Schadenersatzforderungen wegen
Verzug ist ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorgesehene
Umstände im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten, die wir nicht zu
vertreten haben und die die termingemäße Ausführung übernommener
Aufträge unmöglich machen, berechtigen uns, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten oder
die Lieferung um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
3.4 In allen übrigen Fällen, in denen
uns die Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird - auch
wenn wir die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten haben - kann der
Besteller ohne Anspruch auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten.
4. Gewährleistungsbestimmungen
4.1 Bis zur Erfüllung der
Zahlungsverpflichtungen des Bestellers sind wir zur Gewährleistung nicht
verpflichtet. Durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, die seitens
des Bestellers oder Dritten unsachgemäß vorgenommen werden, wird unsere
Haftung aufgehoben. Die gelieferte Ware ist im Übrigen bei ihrem
Eintreffen zu untersuchen; erkennbare Mängel sowie Beanstandungen wegen
mangelhafter oder unvollständiger Lieferung sind unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die schriftliche
Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
4.2 Für die von uns zu vertretenden
Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften der Ware haften
wir ausschließlich wie folgt:
a) Alle Teile sind nach unserer Wahl
unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6
Monaten (bei Tag- und Nachtbetrieb innerhalb 3 Monaten) seit dem Tage
des Gefahrenübergangs nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang
liegenden Umstandes insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter
Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt würde. Die Feststellung solcher
Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Ersetzte Teile
werden unser Eigentum. Zur Vornahme aller Änderungen sowie zur Lieferung
von Ersatzteilen hat der Besteller uns die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren; verweigert er dies, sind wir von der
Mängelhaftung befreit. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf
natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden infolge fehlerhafter oder
nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel oder chemischer, elektrochemischer oder elektrischer
Einflüsse, die ohne unser Verschulden entstehen.
b) Bei Lieferung von Fremdfabrikaten
gelten hinsichtlich der Mängelhaftung nur die Bedingungen, die wir mit
unseren Lieferanten oder Unterlieferanten vereinbart haben. Mit der
Abtretung der Ansprüche hieraus an den Besteller erlischt unsere
Haftung.
c) Wird trotz Ausbesserung oder
Neulieferung gemäß a) der Mangel nicht behoben und ist die gelieferte
Ware wegen des Mangels zu dem bestimmungsgemäßen Zweck ungeeignet, steht
dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche
gilt, wenn die Beseitigung eines von uns anerkannten Mangels nicht
innerhalb eines Monats seit der Anerkennung in Angriff genommen wird,
wobei Voraussetzung ist, dass wir nach dem übrigen Inhalt dieser
Bedingungen (siehe insbesondere Absatz 4.1) zur Mangelbeseitigung
verpflichtet sind.
4.3 Alle weitergehenden Ansprüche des
Bestellers, insbesondere alle Ansprüche auf Wandlung oder Minderung
sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, einschließlich des
Ersatzes von Folgeschäden, Verdienstausfall oder desgleichen sind
ausgeschlossen.
4.4 Ein etwaiger Anspruch aus
Mängelrügen verjährt, sofern nicht aus gesetzlichen Gründen die
Verjährung früher erfolgt, spätestens 1 Monat nach schriftlicher
Zurückweisung durch uns. Maßgebend ist das Datum unseres
Zurückweisungsschreibens.
5. Eigentumsvorbehalt und
Schlussbestimmungen
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig bestehender Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen und zu Lasten des Bestellers
gehenden sonstigen Kosten, Spesen und Auslagen aus der
Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis nur für bestimmte, vom Besteller besonders bezeichnete
Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
5.2 a) Werden die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen
verbunden, die uns nicht gehören, so erwerben wir an der neuen Ware
Miteigentum im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu dem übrigen
Materialwert. Der Besteller tritt schon jetzt seine Eigentums- bzw.
Miteigentumsrechte an der neuen Ware an uns ab und verwahrt diese für
uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
b) Der Besteller ist berechtigt, die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern; andere Verfügungen über die Gegenstände,
insbesondere eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung ist ihm
untersagt. Jede Pfändung oder eine sonstige Beeinträchtigung unserer
Rechte an der Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich
anzuzeigen. Kosten, die bei der Verfolgung unserer Rechte entstehen
(z.B. Interventionen, Drittwiederspruchsklagen) gehen zu seinen Lasten.
c) Der Besteller ist verpflichtet, bei
jedem Weiterverkauf der mit unserem Eigentumsvorbehalt belasteten
Gegenstände seinen Abnehmern einen Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten
aufzuerlegen. Diese Verpflichtung gilt als mit der Bestellung
übernommen; jede Zuwiderhandlung hiergegen berechtigt uns zum Rücktritt
vom Vertrag und zur Forderung auf Schadenersatz. Für den Fall des
Wiederverkaufs tritt der Besteller mit Abschluss des Vertrags an uns
seine künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber ab, ohne dass es
einer besonderen Erklärung bedarf. Bis auf Widerruf ist der Besteller
zur Einziehung der neu entstandenen Kaufpreisforderung befugt.
d) Nach Eintritt der Verzugsfolge,
insbesondere auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit sowie eines
außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs darf über die
Vorbehaltsware nur mit unserer Zustimmung verfügt werden. Der Besteller
hat uns außerdem auf unser Verlangen Auskunft über Bestand und Verbleib
der Vorbehaltsware zu erteilen; er ist ferner verpflichtet, uns zur
Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu geben und
Unterlagen auszuhändigen.
e) Der Eigentumsvorbehalt ist in der
Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen das
Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Besteller übergeht
und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen. Des weiteren
sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen des
Bestellers nach unserer Wahl freizugeben, wenn der Wert der Sicherheiten
den Wert unserer Forderungen gegenüber dem Besteller um 20% übersteigt.
5.3 Erfüllungsort ist
Kirchentellinsfurt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für
Scheck- und Wechselklagen - ist Kirchentellinsfurt. Für die vertragliche
Beziehung gilt deutsches Recht.
5.4 Auch bei Änderung oder Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen des
Liefervertrages und dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen
rechtsverbindlich.
5.5 Diese Liefer- und
Zahlungsbedingungen treten ab sofort in Kraft; unsere bisherigen Liefer-
und Zahlungsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Ergänzend
gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen
der Elektroindustrie.
DRUCK & TEMPERATUR Leitenberger GmbH
72138 Kirchentellinsfurt
Unsere Preislisten-Preise verstehen sich per 1
Stück, netto, ab Werk Kirchentellinsfurt, ausschließlich Verpackung, zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, freibleibend. Außergewöhnliche
Materialverteuerungen entbinden uns von Festpreiszusagen.
Der Mindestauftragswert beträgt EUR 50,--
netto, andernfalls werden EUR 25,-- Mindermengenzuschlag zusätzlich in
Rechnung gestellt.
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